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Welches Grundstück eignet sich für einen Garagenpark?

Baupionier ist Ihr herstellerunabhängiges Ingenieur- und Planungsbüro für Lager- und Garagenparks. Hier erfahren Sie, welche Flächen infrage kommen, worauf es bei der Prüfung ankommt und wie der Weg zur Baugenehmigung aussieht.

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Ob Sie bereits ein Grundstück besitzen, gerade eines kaufen möchten oder noch auf der Suche nach der passenden Fläche sind: Bevor Zeit und Geld in die Planung fließen, steht eine ehrliche Frage am Anfang: Können Sie auf dieser Fläche überhaupt einen Garagenpark bauen? Nicht jedes Grundstück ist geeignet – aber viele mehr, als man auf den ersten Blick denkt. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Welche Grundstücke für einen Garagenpark infrage kommen

Genehmigungsplan eines Kleingewerbe-, Lager- und Garagenparks mit farblich markierten Einheitentypen

Ein Lager- und Garagenpark ist eine gewerbliche Vermietung von Lager- bzw. Garageneinheiten – entsprechend gehört das Vorhaben in der Regel auf ein Gewerbegrundstück (GE- oder GI-Gebiet). Ob eine Fläche baurechtlich für diese Nutzung vorgesehen ist, entscheidet der geltende Bebauungsplan der Gemeinde oder, wo es keinen gibt, die Bebauung der Nachbarschaft.

Das ist der erste und wichtigste Prüfpunkt – und gleichzeitig der Punkt, an dem sich am schnellsten klären lässt, ob sich eine vertiefte Prüfung überhaupt lohnt. Das gilt für Ihr eigenes Grundstück genauso wie für eine Fläche, die Sie gerade erst in Betracht ziehen.

Wie groß muss das Grundstück sein?

Eine feste Untergrenze gibt es nicht – aber einen Erfahrungswert: Wirtschaftlich interessant wird ein Garagenpark ab etwa 20 bis 30 Einheiten, und dafür sollte das Grundstück ab rund 1.500 Quadratmetern haben. Beides sind Orientierungswerte, keine Bedingungen.

Wie viele Einheiten am Ende auf eine Fläche passen, entscheiden Zuschnitt, Zufahrt und die nötigen Rangierflächen mindestens genauso stark wie die reine Quadratmeterzahl. Ein ungünstig geschnittenes großes Grundstück kann schlechter abschneiden als ein kompaktes mit guter Erschließung.

Die wichtigsten Standortkriterien im Detail

Neben der reinen Gebietsausweisung spielen bei der Eignungsprüfung mehrere Faktoren zusammen:

Zufahrt

Garagenparks brauchen ausreichend große Zufahrtsradien, damit auch größere Fahrzeuge problemlos rangieren können.

Topografie

Ein möglichst ebenes Grundstück reduziert den Aufwand im Tiefbau erheblich – starke Hanglagen oder unregelmäßige Geländeformen erhöhen die Komplexität.

Versickerungsflächen

Im Idealfall stehen Flächen für die Versickerung oder Rückhaltung von Regenwasser zur Verfügung – wie viel, hängt vom jeweiligen Grundstück ab.

Lage

Autobahnnähe ist praktisch immer ein starker Standortvorteil, sowohl für die spätere Vermietung als auch für die Erreichbarkeit während der Bauphase.

Diese Kriterien hängen eng zusammen: Ein Grundstück mit schwierigem Baugrund oder aufwändiger Entwässerung kann trotzdem wirtschaftlich sein – es verändert nur die Kalkulation. Wenn Sie noch auf der Suche sind, sind das zugleich die wichtigsten Standortkriterien für Ihre Besichtigung: Je mehr davon passen, desto einfacher wird das spätere Projekt. Und wenn Sie unsicher sind, ob eine Fläche taugt, schauen wir gemeinsam darauf, bevor Sie kaufen.

Muss das Grundstück schon erschlossen sein?

Zum Projektstart nicht – für die Baugenehmigung muss die Erschließung aber gesichert sein. Die Aufteilung ist dabei klar: Die Erschließung auf dem Grundstück selbst, also Verkehrsflächen, Zufahrten und die Anschlusspunkte an die öffentlichen Netze, planen wir mit; das ist Bestandteil unseres Bauantrags.

Die Herstellung der öffentlichen Erschließung – etwa der Straßenbau und die öffentlichen Leitungen eines neuen Gewerbegebiets – gehört dagegen nicht zu unserem Leistungsumfang. Ob und mit welchem Aufwand eine noch unerschlossene Fläche ans Netz kommt, klären wir gemeinsam mit der Gemeinde. Die Erschließungsplanung übernehmen wir gemeinsam mit unseren Fachplanern im Zuge der Projektplanung.

Sie haben ein Grundstück – oder eine Fläche im Blick, bei der Sie unsicher sind?

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Was gilt, wenn das Grundstück kein Gewerbegebiet ist?

Diese Frage stellt sich häufiger, als man denkt – und die Antwort hängt davon ab, wo die Fläche liegt:

  • Im Mischgebiet ist ein Garagenpark oft möglich. Dort sind Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Eine Lager- oder Self-Storage-Nutzung ist dafür regelmäßig ein guter Kandidat: wenig Verkehr, geringe Emissionen, kein durchgehender Publikumsbetrieb. Es bleibt eine Einzelfallprüfung – aber ein ausgewiesenes Gewerbegebiet ist keine zwingende Voraussetzung.
  • Im Innenbereich ohne Bebauungsplan entscheidet die Umgebung. Ist die Nachbarschaft gewerblich geprägt, kann ein Vorhaben zulässig sein.
  • Im Außenbereich ist ein Garagenpark praktisch chancenlos. Er zählt dort nicht zu den privilegierten Vorhaben.
  • Eine Umwidmung ist möglich, aber langwierig und ohne Garantie. Der Weg führt über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, gegebenenfalls samt Anpassung des Flächennutzungsplans. Das ist eine politische Entscheidung der Gemeinde, auf die es keinen Anspruch gibt – realistisch dauert ein solches Verfahren eher Jahre als Monate.

Unsere Praxisempfehlung: Suchen Sie früh das informelle Gespräch mit Gemeinde und Bauamt. Daran zeigt sich meist schnell, ob ein realistischer Weg existiert – lange bevor größere Kosten entstehen. Genau diesen Schritt begleiten wir für Sie.

Baugenehmigung – der Ablauf für Ihren Garagenpark

In der Regel wird für einen Garagenpark eine Baugenehmigung benötigt. Was viele nicht wissen: Bei Vorhaben, welche die Sonderbau-Schwelle nicht erreichen, ist in manchen Bundesländern ein sogenanntes Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich – die Gemeinde gibt das Vorhaben dann oft schon nach rund vier Wochen frei. Größere Parks durchlaufen dagegen als Sonderbauten das reguläre Verfahren.

Welches Verfahren für eine konkrete Fläche greift und was baurechtlich möglich ist, klären wir zu Beginn der Projektplanung. Genau hier zeigt sich, warum es sich lohnt, einen Garagenpark mit spezialisierter Begleitung zu planen: Die Komplexität liegt nicht im Bauen selbst, sondern im Zusammenspiel aus Bebauungsplan, Genehmigungsweg und technischer Machbarkeit.

Unsere Kernleistung

Wir schaffen Baurecht – inklusive Fachplanung. Konzept und Bauantragserstellung sind unsere Kernleistung, und die nötige Fachplanung bieten wir gleich mit an: Statik, Brandschutz, Entwässerung und Vermessung laufen über unser Netzwerk erfahrener Fachplaner und werden von uns gesteuert – Sie müssen sich nicht selbst um Schnittstellen und Termine kümmern. Durch unsere Spezialisierung auf Lager- und Garagenparks planen wir schnell – und von Anfang an so, dass die Anlage später einen optimalen Ertrag erzielt und die Umsetzung kosteneffizient bleibt.

Und wir bringen Sie bis zur fertigen Anlage. Für den Bau selbst vermitteln wir Ihnen aus unserem bundesweiten Partnernetzwerk die richtigen Baufirmen und koordinieren Ihr Projekt bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Als unabhängiges Planungsbüro verkaufen wir dabei weder Grundstücke noch Fertigobjekte – und sind an keine Bauweise und keinen Hersteller gebunden.

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Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob und wie sich eine Fläche für einen Garagenpark eignet – ganz gleich, ob Sie das Grundstück bereits besitzen oder erst noch danach suchen. Inklusive erster Orientierung zum passenden Genehmigungsweg. Unverbindlich und kostenlos.

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Tahir El Sayed, Ingenieur bei Baupionier
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Tahir El Sayed

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Mehr zu Baukosten, Bauweisen und weiteren Themen rund um Garagenparks finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

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